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   LG Bochum, 07.11.2018 - II-1 KLs 47 Js 248/17-22/17   

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LG Bochum, 07.11.2018 - II-1 KLs 47 Js 248/17-22/17 (https://dejure.org/2018,46986)
LG Bochum, Entscheidung vom 07.11.2018 - II-1 KLs 47 Js 248/17-22/17 (https://dejure.org/2018,46986)
LG Bochum, Entscheidung vom 07. November 2018 - II-1 KLs 47 Js 248/17-22/17 (https://dejure.org/2018,46986)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 09.07.2015 - 3 StR 33/15

    Das Tragen von "Rocker-Kutten", auf denen gleichzeitig Kennzeichen des

    Auszug aus LG Bochum, 07.11.2018 - 1 KLs 22/17
    In Literatur und Rechtsprechung werden Kennzeichen als optisch oder akustisch wahrnehmbare Symbole und Sinnesäußerungen verstanden, durch die der Verein auf sich und seine Zwecke hinweist und die intern den Zusammenhalt der Mitglieder der Vereine untereinander stärken sollen (vgl. BGH, Urteil v. 09.07.2015, Az. 3 StR 33/15, NJW 2015, 3590 (3591) m.w.N.).

    Für die Einordnung als Kennzeichen nicht maßgeblich ist, ob dieses noch von einem weiteren erlaubten Verein verwandt wird (vgl. BGH, Urteil v. 09.07.2015, Az. 3 StR 33/15, NJW 2015, 3590 (3590) m.w.N; a.A.: Groh , VereinsG, 1. Aufl. 2012, § 9 Rn. 6).

    Eine solche Berücksichtigung außerhalb des Kennzeichens liegender Umstände, ist jedoch aus Gründen der Rechtssicherheit und Bestimmtheit - wie dargelegt - abzulehnen (vgl. BGH, Urteil v. 09.07.2015, Az. 3 StR 33/15, NJW 2015, 3590 (3591)).

    Eine solche einschränkende Auslegung, die von der Rechtsprechung bei § 86a StGB wegen des weiten Kennzeichenbegriffs und der Grundrechte der Meinungsfreiheit und der Allgemeinen Handlungsfreiheit, gleichsam aus Gründen der Verfassungskonformität, anerkannt ist (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 01.10.2008, Az.: 3 StR 164/08, NStZ 2009, 88 (89)), ist bei § 20 Abs. 1 Nr. 5 VereinsG aus den gleichen Gründen, insbesondere infolge des weiten Kennzeichenbegriffs, aber auch unter ergänzender besonderer Berücksichtigung von Art. 9 Abs. 1 GG vorzunehmen (BGH, Urteil vom 09.07.2015, Az. 3 StR 33/15, NJW 2015, 3590 (3592)).

    Sind die äußeren Umstände dagegen nicht eindeutig, so ist der objektive Tatbestand der Norm erfüllt (BGH, Urteil vom 09.07.2015, Az. 3 StR 33/15, NJW 2015, 3590 (3592)).

    Aus der Gesetzeshistorie folgt, dass sich die effektive Verbannung auch auf die Fälle beziehen soll, in denen Kennzeichen eines verbotenen Vereins die Ortsbezeichnung eines eindeutig nicht verbotenen Chapters hinzugefügt werden; der Gesetzgeber hat das Urteil des BGH vom 09.07.2015 (Az.: 3 StR 33/15), das in der Gesetzesbegründung explizit in Bezug genommen wurde, gerade zum Anlass genommen, die §§ 9 Abs. 3 und 20 Abs. 1 VereinsG zu ändern, um auch diese Fälle mit der Strafnorm des § 20 Abs. 1 VereinsG zu erfassen.

    Aufgrund des bereits mehrfach zitierten Urteils des Bundesgerichtshofes vom 09.07.2015 (Az. 3 StR 33/15, a.a.O.), mit dem der Freispruch eines anderen Mitglieds der C eines nicht verbotenen Chapters unter Geltung der alten Rechtslage bestätigt worden war, ist das Interesse des Angeklagten an der Klärung der Frage, ob durch die Gesetzesänderung das Tragen einer solchen Kutte nunmehr verboten ist, grundsätzlich nachvollziehbar.

  • OLG Hamm, 12.07.2018 - 2 Ws 69/18

    Rockerkutte

    Auszug aus LG Bochum, 07.11.2018 - 1 KLs 22/17
    Der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Hamm hat diesen Beschluss auf die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft Bochum vom 27.03.2018 mit Beschluss vom 12.07.2018 (Az.: III-2 Ws 69/18) aufgehoben und das Hauptverfahren vor der Kammer eröffnet.

    Zudem ist auch § 9 Abs. 3 S. 2 VereinsG lediglich eine beispielhafte Konkretisierung der in § 9 Abs. 3 S. 1 VereinsG grundsätzlich geregelten Ausweitung, die wiederum mit der Formulierung "verwendet werden" eine derartige zeitliche Einschränkung nicht erkennen lässt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 12.07.2017, Az.: III-2 Ws 69/18, BeckRS 2018, 17769, beck-online).

    Das diesbezüglich vorgebrachte Argument, das Strafprozessrecht enthalte ebenfalls ausreichende Regelungen wie beispielsweise §§ 153 ff. StPO, durch welche das grundsätzlich geltende Legalitätsprinzip eine für den konkreten Sachverhalt in Ansehung der jeweiligen Tat und des Täters handhabbare Anwendung finde (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 12.07.2017, Az.: III-2 Ws 69/18, BeckRS 2018, 17769, beck-online), überzeugt die Kammer allerdings nicht.

    Dem strafbewehrten Kennzeichenverbot unterliegt vielmehr die Ausführung des nach Kenntnisnahme des Verbots des weiteren Ortsvereins und nach Geltung der Gesetzesänderung neu gefassten Entschlusses, die Kennzeichen gleichwohl über den privaten Bereich hinaus zur Schau zu stellen und mithin der öffentlichen Wahrnehmung auszusetzen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 12.07.2017, Az.: III-2 Ws 69/18, BeckRS 2018, 17769, beck-online).

  • BGH, 07.12.2016 - 1 StR 358/16

    Nachträgliches Zusammentreffen von Einzelfreiheitsstrafe und Einzelgeldstrafe

    Auszug aus LG Bochum, 07.11.2018 - 1 KLs 22/17
    Die Kammer hat schließlich von ihrem Ermessen Gebrauch gemacht, nicht gemäß §§ 55 Abs. 1 Satz 1, 53 Abs. 2 Satz 1 StGB auf eine nachträgliche Gesamtfreiheitsstrafe, sondern gem. § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB gesondert auf Geldstrafe zu erkennen (vgl. BGH, Beschl. vom 07.12.2016, Az.: 1 StR 358/16, BeckRS 2016, 112680, Rn. 6, beck-online).

    Unter Berücksichtigung der allgemeinen Strafzumessungserwägungen entspricht jedoch eine kürzere Freiheitsstrafe neben einer Geldstrafe den Strafzwecken eher als eine längere Gesamtfreiheitsstrafe (vgl. BGH Beschl. vom 07.12.2016, Az.: 1 StR 358/16, BeckRS 2016, 112680, Rn. 6, beck-online), welche wegen der zwangsläufigen Erhöhung der Einsatzstrafe von der Strafart her häufig schon ein schwereres Übel darstellt (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 22.08.2002, Az.: (5) Ss 186/02 (34/02), Rn. 5, juris m.w.N.).

  • LG München I, 13.01.2003 - 23 Qs 91/02

    "Verwenden von Kennzeichen des Hells Angels MC"

    Auszug aus LG Bochum, 07.11.2018 - 1 KLs 22/17
    Soweit für die Kennzeicheneigenschaft teilweise auf die Zusammenstellung der Aufnäher als sog. Rückenpatch ( Albrecht/Braun in: NJOZ 2014, 1481 (1482)) oder das Zusammenspiel von Vorder- und Rückseite der Weste (u.a. LG München, Beschluss v. 13.01.2003, Az.: 23 Qs 91/02, www.zvr-online.com, Dok.
  • KG, 22.08.2002 - Ss 186/02
    Auszug aus LG Bochum, 07.11.2018 - 1 KLs 22/17
    Unter Berücksichtigung der allgemeinen Strafzumessungserwägungen entspricht jedoch eine kürzere Freiheitsstrafe neben einer Geldstrafe den Strafzwecken eher als eine längere Gesamtfreiheitsstrafe (vgl. BGH Beschl. vom 07.12.2016, Az.: 1 StR 358/16, BeckRS 2016, 112680, Rn. 6, beck-online), welche wegen der zwangsläufigen Erhöhung der Einsatzstrafe von der Strafart her häufig schon ein schwereres Übel darstellt (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 22.08.2002, Az.: (5) Ss 186/02 (34/02), Rn. 5, juris m.w.N.).
  • BGH, 03.04.2008 - 3 StR 394/07

    Freispruch eines NPD-Funktionärs teilweise aufgehoben

    Auszug aus LG Bochum, 07.11.2018 - 1 KLs 22/17
    Der Angeklagte hat bei Tatbegehung mit der Möglichkeit gerechnet, Unrecht zu tun und dies billigend in Kauf gekommen (vgl. BGH Urt. v. 3.4.2008 - 3 StR 394/07, BeckRS 2008, 06865, beck-online).
  • BGH, 19.11.2015 - 2 StR 462/15

    Bildung einer Gesamtstrafe (Zusammentreffen von Geld- und Freiheitsstrafe:

    Auszug aus LG Bochum, 07.11.2018 - 1 KLs 22/17
    Anderes kann in besonderen Fallkonstellationen gelten, in denen die Bildung der Gesamtfreiheitsstrafe als das schwerere Übel erscheint, etwa weil sie eine Strafaussetzung zur Bewährung erschwert oder verhindert oder sonstige nachteilige Folgen für den Angeklagten nach sich zieht (vgl. BGH, Beschluss vom 19. November 2015, Az.: 2 StR 462/15, Rn. 16, juris).
  • BGH, 01.10.2008 - 3 StR 164/08

    VSBD-Keltenkreuz als verfassungsfeindliches Kennzeichen

    Auszug aus LG Bochum, 07.11.2018 - 1 KLs 22/17
    Eine solche einschränkende Auslegung, die von der Rechtsprechung bei § 86a StGB wegen des weiten Kennzeichenbegriffs und der Grundrechte der Meinungsfreiheit und der Allgemeinen Handlungsfreiheit, gleichsam aus Gründen der Verfassungskonformität, anerkannt ist (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 01.10.2008, Az.: 3 StR 164/08, NStZ 2009, 88 (89)), ist bei § 20 Abs. 1 Nr. 5 VereinsG aus den gleichen Gründen, insbesondere infolge des weiten Kennzeichenbegriffs, aber auch unter ergänzender besonderer Berücksichtigung von Art. 9 Abs. 1 GG vorzunehmen (BGH, Urteil vom 09.07.2015, Az. 3 StR 33/15, NJW 2015, 3590 (3592)).
  • BVerfG, 09.07.2020 - 1 BvR 2067/17

    Verbot der Verwendung von Kennzeichen verbotener Vereine verfassungsgemäß -

    Zudem enthält § 9 Abs. 3 VereinsG auslegungsbedürftige und auslegungsfähige Rechtsbegriffe, was jüngere strafgerichtliche Entscheidungen zeigen (LG Berlin, Urteil vom 19. Februar 2019 - 251 Js 302/18 Ns -, juris, Rn. 21 ff.; LG Bochum, Urteil vom 7. November 2018 - II-1 KLs 47 Js 248/17-22/17 -, juris, Rn. 31 ff.; LG München I, Urteil vom 26. März 2018 - 26 Ns 381 Js 166309/17 -, juris, Rn. 45 ff.).
  • OLG Hamm, 12.07.2018 - 2 Ws 69/18
    Mit Beschluss vom 22.3.2018 - Aktenzeichen II-1 KLs 47 Js 248/17-22/17 - hat die 1. große Strafkammer des Landgerichts Bochum die Eröffnung des Hauptverfahrens aus rechtlichen Gründen abgelehnt.
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